Präsentationen und Urheberrecht – worauf Sie achten sollten

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Die liebe Not mit dem Urheberrecht

Jede PowerPoint-Präsentation unterliegt dem Urheberrecht. Wenn Sie fremde Inhalte wie Bilder oder Videos in Ihre Präsentations-Unterlagen einbauen, müssen Sie auf die gesetzlichen Vorgaben achten. Andernfalls kann es schnell teuer werden.

Der folgende Beitrag soll Sie für die Gefahren sensibilisieren, die beim Einbinden fremder Inhalte in eigene Präsentation entstehen können. Weder darf noch möchte ich Ihnen hier verbindliche juristische Ratschläge erteilen. Ich möchte Sie nur für dieses Thema sensibilisieren. Im Bedarfsfall sollten Sie besser den Rat eines erfahrenen Juristen einholen. Ein Profi in Medienrecht gibt Ihnen die letzte Sicherheit. Aber man kann schon im Vorfeld viele Gefahren umgehen, wenn man einige Dinge beachtet.

Eine PowerPoint-Präsentation sollte interessante Inhalte für das Publikum bieten. Oft verfügt man aber nicht über geeignete Schaubilder, Fotos oder Grafiken, um die aktuell anstehende Präsentation spannend zu gestalten. Zum Glück existiert im Internet eine Unmenge von Medien, die der Referent in seine Präsentation einbinden kann, um seine Folien aufzuwerten. Doch darf man sich einfach aus fremden Quellen gratis bedienen? Und gehören einem die Inhalte vollständig, wenn man dafür bezahlt?

Hier sind ein paar Hinweise, die Ihnen als Anregung dienen sollten, das Urheberrecht bei Ihren Präsentationen zu berücksichtigen.

1.      Fotos und Illustrationen

– Fotos, Schaubilder oder Grafiken etc., die Sie im Internet finden, sind fast immer rechtlich geschützt. Auch bei den Bildern, die die Google-Bildersuche anzeigt, ist Vorsicht geboten.

– Klären Sie die Rechte mit den Urhebern oder Rechteinhabern. Meistens ist dies bei den Bilder mit angegeben. Manchmal genügt es den Namen des Fotografen als Quelle zu nennen, um eine Erlaubnis zur Verwendung zu erhalten. Manchmal müssen Sie für die Nutzung zahlen. Sollten Sie bei einem Bild die Rechteinhaber nicht ausfindig machen können oder keine Antwort erhalten, lassen Sie lieber die Finger davon.

– Fotos von Bilderdiensten zu kaufen ist die gebräuchlichste Variante, um an Bilder zu gelangen. Neben Fotos werden auch Illustrationen, Cartoons und Grafiken dort angeboten. Die bekanntesten Quellen sind „Fotolia“ „iStockphoto“, „Gettyimages“ oder „Flickr“. Hier sind die Lizenzbedingungen des Anbieters zu beachten. Die Urhebernennung ist meistens notwendig und sollte sicherheitshalber immer erfolgen.

– Das „Bildzitat“ bietet eine Möglichkeit, Fotos in der Präsentation gratis zu nutzen. Wie bei einen wörtlichen Zitat können Sie auch ein Bild verwenden, um eine Aussage zu untermauern. Das Bildzitat ist nur dann erlaubt, wenn es die eigenen Gedanken und Ansichten zusätzlich unterstützt. Das Bild muss genau und nicht nur thematisch passen. Wenn Sie zum Beispiel unterstreichen wollen, dass Sie die Internetpräsenz eines Kunden (der eigewilligt hat) optimal überarbeitet haben, können Sie z.B. einen Screenshot der Startseite verwenden. Sie dürfen in dem Fall nicht eine ähnliche Seite von einem Konkurrenzunternehmen verwenden, weil es thematisch irgendwie reinpassen könnte. Das bedeutet, Ihre Ausführungen müssen sich auf das konkrete Bild beziehen. Wie bei Wortzitat muss die Quelle angegeben werden, und der Umfang ist einzuschränken. In unserem Fall könnten Sie also einen Screenshot der Startseite des Kunden verwenden, aber nicht Ihre gesamte Präsentation mit Bildern der Homepage schmücken.

2.      Das Einbetten von Videos

Beim Einbetten oder „Framing“ werden Videos in ein Medium, in unserem Fall in eine PowerPoint-Folie, eingebettet. Sie können dann auf der Seite direkt angesehen werden. Der eigentliche Inhalt stammt aber weiter von der Webseite, auf der diese Inhalte hochgeladen wurden, also einem Video-Portal wie YouTube. Wird er dort gelöscht, verschwindet er auch auf den anderen Websites.

Im Juli 2015 hat der BGH ein Grundsatzurteil zum  Thema „Framing“ gefällt. Danach stellt Framing dann keine Verletzung von Urheberrechten dar, wenn der geschützte Inhalt mit Zustimmung des Rechteinhabers im Internet für alle zugänglich ist. In der Praxis lässt sich natürlich schwer beurteilen, ob ein Rechteinhaber ein Video bewusst bei YouTube, Vimeo & Co. hochgeladen hat, oder ob ohne sein Wissen das Video eingestellt wurde. Es bleibt also ein deutliches Restrisiko, das nur mit viel Recherche-Aufwand zu beseitigen ist.

Das Einfügen fremder Textpassagen und Zitate

Es gibt Texte, die Fakten so auf den Punkt bringen, dass Sie vielleicht gerne einige Passagen in Ihrer Präsentation verwenden möchten. Manchmal sagen auch bekannte Personen so einprägsame und stimmige Sätze, dass sie geradezu wie geschaffen dafür sind, Ihre eigenen Statements in einer Präsentation zusätzlich zu untermauern. Leider bestehen wie bei der Verwendung von fremden Bildern und Illustrationen eine ganze Reihe von Beschränkungen, die beachtet werden müssen, um Abmahnungen zu vermeiden.

So bedarf es in der Regel einer Genehmigung des Verlages bzw. des Autors, wenn Sie aus einem Buch Passagen verwenden wollen. Gehen Sie im Zweifelsfall davon aus, dass alles Texterzeugnisse dem Urheberrecht unterliegen und vor unerlaubter Verwendung geschützt sind. Etwas anders ist die Rechtslage, wenn Sie aus den Werken anderer zitieren. Beim Zitat muss den Urheber genannt werden. Stammt das Zitat aus einem veröffentlichten Text, z. B. aus einem Fachbuch, muss auch die Quelle (auch auf der Folie) genannt werden.

Aber wieviel Text darf man aus einem Werk zitieren? Da Sie in Ihrer Präsentation ohnehin mit Texten sparsam umgehen sollten, würde ich Ihnen von der Verwendung mehrerer zusammenhängender Sätze auf einer Folie dringend abraten. Weniger ist mehr. Die Gerichte haben in der Vergangenheit unterschiedliche Urteile zu diesem Thema gefällt. Generell sollte die Länge des Zitates dem Zweck angemessen sein. Das ist leider nicht sehr verbindlich.

Es gibt ein paar grundsätzliche Regeln, welche Arten von Text geschützt sind und nur im Rahmen eines Zitates verwendet oder mit eigenen Worten wieder gegeben werden dürfen:

Blogartikel sind geschützt.
• Zeitungsartikel sind geschützt.
• Bücher sind geschützt.
• Tweets sind nicht geschützt.
• Pressemitteilungen sind nicht geschützt.

Nutzungsrechte an einer Präsentation

Auch Ihre eigene Präsentation ist durch das Urheberrecht geschützt. Für die Rechtsprechung bedeutend ist dabei die persönliche Leistung der Zusammenfassung. Selbst wenn Sie aus anderen Quellen Informationen zusammentragen, erschaffen Sie ein neues Werk. Das gilt natürlich in gleicher Weise, wenn Sie fremde Präsentationen nutzen oder irgendwo hochladen wollen. Sie brauchen die Einwilligung des Urhebers, der die Präsentation erstellt hat bzw. Eigentümer der Präsentation ist.

Veranstalter haften grundsätzlich nicht für die Präsentation der Referenten. Urheberrechtsverstöße bei Folien-Vorträgen gehen zu Lasten des Referenten. Der Fall liegt aber anders, wenn Sie als Veranstalter im Anschluss sämtliche Präsentationen als Download zur Verfügung stellen. Dann können Sie leider auch rechtlich belangt werden, wenn auf einer der Folien ein Urheberrechts-Verstoß festgestellt wird. Möchten Sie aber die Präsentationen als besonderen Service zur Verfügung stellen, sollten Sie zuvor Folgendes beachten:

Download nur mit Passwort – Auf diese Weise können Sie zumindest sicherstellen, dass nur der gewünschte Personenkreis auf die Folien Zugriff hat.

Sperren und Druck verbieten – Wenn Sie für die Präsentationen  das Exportieren, Verändern und Kopieren von Bildern sperren, erhöht das Ihre Sicherheit. Manchmal sind die Geschäftsbedingungen von Bildanbietern etwas undurchsichtig. Möglichweise beschränken sich die erworbenen Bildrechte auf den persönlichen Gebrauch, nicht aber auf die weitere Verbreitung.

Schriftliche Einwilligung der Folieneigentümer – Lassen Sie sich von den Referenten schriftlich bestätigen, dass sie mit dem Download ihrer Folien einverstanden sind.

Alle Infos sind natürlich ohne Gewähr. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Rechtsanwalt um weitere Informationen bitten.

Fazit

Das Nutzen fremder Inhalte für die eigene Präsentation bietet reizvolle Chancen, aber auch große Risiken, wenn das Urheberrecht nicht berücksichtigt wird. Fragen Sie lieber einmal zu oft nach, als Gefahr zu laufen, eine Abmahnung in Höhe von mehreren Tausend Euro zu kassieren!


Portrait_Matthias Garten_weißer HintergrundDipl.-Wirtsch.-Informatiker Matthias Garten ist der Experte für multimediales Präsentieren. Er ist Unternehmer, Speaker (TOP 100 Speaker), Trainer (TOP 100 Excellence Trainer), mehrfacher Buchautor, Präsentationscoach (Präsentationstraining), Mitglied der GSA und des Clubs 55, Organisator der Präsentationskonferenz, des Presentation-Bootcamps und Presentation Rocket Days. Neben PowerPoint- und Präsentationstrainings inspiriert und berät er Unternehmen, sich noch wirkungsvoller zu präsentieren und sich so von Mitbewerbern abzuheben. Er ist Geschäftsinhaber der Präsentations- und PowerPoint-Agentur smavicon Best Business Presentations und hat mit seinem Team seit 1993 über 15.000 Präsentationen für über 150 Branchen erstellt.

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